GOÄ-Novelle: Finalisierung 04/2022?
Anfang April planen die Bundesärztekammer und der Verband der privaten Krankenversicherung in einem Spitzengespräch eine endgültige Fassung der überarbeiteten Gebührenordnung für Ärzte auf den Weg zu bringen.
14.03.2022
Anfang April planen die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) in einem Spitzengespräch eine endgültige Fassung der überarbeiteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf den Weg zu bringen.
- Die novellierte Fassung soll als nächsten Schritt an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben werden.
Zum Hintergrund:
- Die GOÄ ist eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung.
- Eine Reform der GOÄ kann nur durch die Bundesregierung im Rahmen eines förmlichen Verordnungsverfahrens erfolgen.
Gründe für eine Novellierung:
- Die bisher gültige GOÄ stammt aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 nur teilnovelliert.
- Diese veraltete Version bildet daher weder die Dynamik des heutigen ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab.
- Die Neufassung soll nun den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und das gesamte ärztliche Leistungsgeschehen abbilden.
- Ein Schwerpunkt des Entwurfes ist u. a. die Förderung der sprechenden und zuwendungsorientierten Medizin.
- Ebenso ist eine Vielzahl moderner medizinischer Leistungen in der derzeitigen GOÄ nicht abgebildet. Das bedeutet für die Ärzte, dass sie solche Leistungen umständlich analog veralteter Leistungen abrechnen müssen. Das wiederum führt oftmals zu Abrechnungsstreitigkeiten.
- Die Bewertungen in der aktuellen Neufassung beruhen erstmals auf einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation, die eine aufwandsgerechte Abrechnung gewährleisten soll.