GKV und Apotheker: Einigung zur Grippeimpfung in Apotheken

Kürzlich konnten sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband nach vielen Verhandlungen bzgl. der Details zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken einigen.

06.10.2022

Kürzlich konnten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband nach vielen Verhandlungen bzgl. der Details zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken einigen.

  • Grippeschutzimpfungen sollen ab diesem Herbst erstmalig als Regelleistung bundesweit in den Vor-Ort-Apotheken durchgeführt werden. Da die Coronavirus-Impfverordnung noch bis Ende 12/2022 gilt, können die Apotheker dann auch kombiniert gegen COVID impfen.
  • Der entsprechende Vertragstext zur Grippeschutzimpfung muss noch angepasst und von beiden Seiten unterzeichnet werden.
  • Erst danach sollen weitere Details bekannt gegeben werden.
  • Zum Hintergrund: Dass die Apotheken regelhaft gegen Influenza impfen, wurde mit dem Pflegebonusgesetz Ende 06/2022 beschlossen. Laut Paragraf 132e SGB V hätten DAV und GKV-Spitzenverband wesentliche Vertragsinhalte - Vergütung für Impfung und deren Dokumentation, Abrechnungsverfahren - bereits bis Ende August festlegen sollen.