GKV und Apotheker: Einigung zur Grippeimpfung in Apotheken
Kürzlich konnten sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband nach vielen Verhandlungen bzgl. der Details zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken einigen.
06.10.2022
Kürzlich konnten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband nach vielen Verhandlungen bzgl. der Details zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken einigen.
- Grippeschutzimpfungen sollen ab diesem Herbst erstmalig als Regelleistung bundesweit in den Vor-Ort-Apotheken durchgeführt werden. Da die Coronavirus-Impfverordnung noch bis Ende 12/2022 gilt, können die Apotheker dann auch kombiniert gegen COVID impfen.
- Der entsprechende Vertragstext zur Grippeschutzimpfung muss noch angepasst und von beiden Seiten unterzeichnet werden.
- Erst danach sollen weitere Details bekannt gegeben werden.
- Zum Hintergrund: Dass die Apotheken regelhaft gegen Influenza impfen, wurde mit dem Pflegebonusgesetz Ende 06/2022 beschlossen. Laut Paragraf 132e SGB V hätten DAV und GKV-Spitzenverband wesentliche Vertragsinhalte - Vergütung für Impfung und deren Dokumentation, Abrechnungsverfahren - bereits bis Ende August festlegen sollen.