Geplante Mindestlohnerhöhung: Arztpraxen sollten Mitarbeitergehälter rechtzeitig prüfen
Ab 2026 gelten neue Mindestlohnsätze, die für viele Arztpraxen kaum Einfluss auf die Gehälter von Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben dürften. Anders sieht es möglicherweise bei Reinigungskräften und Minijobbern aus - hier kann Handlungsbedarf entstehen.
10.07.2025
Ab 2026 gelten neue Mindestlohnsätze, die für viele Arztpraxen kaum Einfluss auf die Gehälter von Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben dürften. Anders sieht es möglicherweise bei Reinigungskräften und Minijobbern aus - hier kann Handlungsbedarf entstehen.
Geplante Erhöhungen im Überblick:
- Der gesetzliche Mindestlohn soll ab 01.01.2026 auf 13,90 €/Stunde steigen.
- Ab 01.01.2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 €/Stunde vorgesehen.
- Der aktuelle Mindestlohn (Stand Juli 2025) liegt bei 12,82 €/Stunde brutto.
Auswirkungen auf MFA-Gehälter:
- Der Einstiegstarif für MFA in der Tätigkeitsgruppe I (1. Berufsjahr) liegt ab 01.01.2026 bei 17,60 €/Stunde.
- Damit liegen MFA-Tarifgehälter weiterhin deutlich über dem Mindestlohn.
- Laut der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der MFA (AAA) zahlen die meisten Praxen ohnehin tarifliche oder darüber liegende Gehälter. Ein Nachjustieren der MFA-Gehälter ist somit nicht notwendig.
Relevanz für andere Praxismitarbeiter:
- Praxen sollten die Gehälter von nicht tarifgebundenen Mitarbeitern, wie etwa Reinigungskräften oder sonstigem Hilfspersonal, überprüfen.
- Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sind betroffen, da sich deren Verdienstgrenze automatisch an den Mindestlohn anpasst.
Neue Minijob-Grenze:
- Ab 2026 erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobber von bisher 556 € auf 602,33 €/Monat.
- Damit bleibt ein Arbeitsumfang von ca. 43 Stunden im Monat weiterhin möglich, ohne in die Versicherungspflicht (Midijob-Bereich) zu rutschen.
Fazit:
- MFA-Gehälter bleiben i. d. R. von der Mindestlohnerhöhung unberührt.
- Praxen mit Minijobbern oder externen Kräften sollten jedoch jetzt schon ihre Stunden- und Gehaltsmodelle prüfen.
- Eine Anpassung kann auch höhere Sozialabgaben mit sich bringen.