G-BA beginnt Vorbereitungen für telefonische Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt aktuell den Auftrag des Gesetzgebers um, welcher Ärzten die telefonische Krankschreibung nach einer telefonischen Anamnese ermöglichen soll.

25.08.2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt aktuell den Auftrag des Gesetzgebers um, welcher Ärzten die telefonische Krankschreibung nach einer telefonischen Anamnese ermöglichen soll.

  • Der G-BA hat ein Beratungsverfahren eingeleitet, um die neue AU-Richtlinie umzusetzen.
  • Hintergrund ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das die Einführung der telefonischen Krankschreibung für Erkrankungen ohne schwere Symptome und bei bereits bekannten Patienten verlangt.
  • Die Umsetzungsfrist läuft bis Ende Januar 2024.
  • Trotz seiner Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebung betonte Professor Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BA, dass der Auftrag fristgerecht erfüllt werde.