Fahrplan Digitalisierung im Gesundheitswesen
Hier die nächsten Schritte als Zeitplan kurz zusammengefasst:
02.07.2021
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann als vielversprechendes Projekt zur Verbesserung der Versorgung der Bürger betrachtet werden.
Hier die nächsten Schritte als Zeitplan kurz zusammengefasst:
- 01.07.2021
- Der ePA-Anschluss (elektronische Patientenakte) für Praxen wird verpflichtend.
- 01.01.2022
- E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend in der Regelversorgung, digitale Signatur mit elektronischem Heilberufsausweis
- ePA 2.0
- 01.07.2022
- eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung): digitale Weiterleitung an den Arbeitgeber durch die Krankenkasse
- 01.01.2023
- E-Rezept für BtM (Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen), DiGA ("Gesundheits-Apps") und T-Rezepte (für besondere Arzneimittel)
- ePA 3.0
- E-Rezept für BtM (Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen), DiGA ("Gesundheits-Apps") und T-Rezepte (für besondere Arzneimittel)