Elektronische Patientenakte ab Oktober 2025 Pflicht in Zahnarztpraxen
Mit der ab Oktober 2025 verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen Zahnarztpraxen vor der Aufgabe, ihre IT anzupassen, Patientendaten sicher zu verwalten und gleichzeitig eine transparente, digital unterstützte Versorgung sicherzustellen.
24.07.2025
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) wird ab Oktober 2025 auch für Zahnarztpraxen der Zugriff und die Nutzung verpflichtend.
Start der ePA seit Januar 2025
- Seit dem 15.01.2025 legen bereits alle gesetzlichen Krankenkassen automatisch für ihre Versicherten eine ePA an - sofern kein Widerspruch eingelegt wird.
- Die ePA enthält wichtige medizinische Informationen, darunter:
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Medikationslisten (inklusive Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst)
- Das elektronische Zahnbonusheft
- Ziel ist eine verbesserte Vernetzung, mehr Transparenz und eine optimierte Versorgung.
Pflichten für Zahnarztpraxen ab Oktober 2025
- Zahnarztpraxen müssen ab Oktober 2025 technisch in der Lage sein, die ePA zu nutzen.
- Voraussetzung ist ein zertifiziertes Update des Praxisverwaltungssystems (PVS) mit vollständiger ePA-Funktionalität.
- Wenn ein Patient eine ePA besitzt, sind bestimmte Dokumente verpflichtend in der Akte zu speichern, z. B.:
- Befundberichte, die an Dritte übermittelt werden.
- Freiwillige Einträge sind möglich, etwa ins elektronische Zahnbonusheft - aber nur auf Wunsch des Patienten.
Datenschutz und Steuerung durch Patienten
- Die ePA ist vollständig verschlüsselt und unterliegt der Kontrolle der Versicherten.
- Patienten entscheiden selbst:
- welche Daten gespeichert werden
- wer Zugriff erhält
- welche Dokumente verborgen oder gelöscht werden dürfen
Daten für die Forschung
- Die Daten der ePA fließen - neben den Abrechnungsdaten der Krankenkassen - anonymisiert ins Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ).
- Ziel ist, mit diesen Daten die Versorgungsforschung und medizinische Weiterentwicklung zu unterstützen.
- Wer konkret Zugang zu den Daten im FDZ erhält, wird aktuell noch diskutiert und ist nicht abschließend geregelt.
Ausblick
- Die verpflichtende Einführung der ePA ist ein bedeutender Schritt Richtung digitale Gesundheitsversorgung.
- Für Zahnarztpraxen bedeutet das nicht nur technische, sondern auch organisatorische Umstellungen.
- Gleichzeitig bietet die ePA Potenzial für eine bessere, koordinierte und transparente Patientenversorgung - vorausgesetzt, Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und Patientenaufklärung werden konsequent umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier: KVBZ