eAU: Aufschub bis Jahresende

Kürzlich hat sich der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über eine Übergangsfrist zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geeinigt.

17.08.2021

Kürzlich hat sich der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über eine Übergangsfrist zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geeinigt.

  • Aktueller Stand: Die eAU wird wie geplant zum 01.10.2021 starten, aber Ärzte, die noch nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet werden konnten, können laut KBV weiterhin das bisherige Papierformular Muster 1 für AU-Bescheinigungen nutzen.
  • Für die elektronische Signatur der eAU wird auch ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt.
  • Die Übergangsregelung sieht konkret vor, dass Praxen, die bereits über die nötigen Komponenten verfügen, ab 01.10.2021 die eAU via KIM-Dienst über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkasse des Patienten schicken können. Zusätzlich werden dem Patienten 2 Ausdrucke auf Papier, die ebenfalls vom Arzt unterschrieben werden müssen, mitgegeben.
  • Weiterer Fortgang:
    • Ende 08/2021 sollen Tests zur Abwicklung der eAU in Praxen beginnen.
    • Erst ab 01.07.2022 geht auch die Bescheinigung für den Arbeitgeber elektronisch an die Krankenkassen, die diese dann elektronisch weiterleiten. Patienten erhalten dann nur noch für sich einen Papierausdruck der eAU.