E-Rezept wird ab Januar 2024 verbindlicher Standard: Ärzte müssen sich auf die Digitalisierung vorbereiten

Digitale Verordnungen ab 2024: Praxen müssen technische und organisatorische Herausforderungen bewältigen.

01.12.2023

Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept verpflichtend für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland. Ärzte müssen sicherstellen, dass ihre Praxen technisch und organisatorisch auf den bundesweiten Roll-out vorbereitet sind, um mögliche Vergütungskürzungen zu vermeiden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:


Digitalisierung in der Medizin: E-Rezept wird ab 2024 obligatorisch

  • Der flächendeckende Einsatz des elektronischen Rezepts hat bereits im Sommer 2023 begonnen. 
  • Ab Januar 2024 werden Vertragsärzte dazu verpflichtet sein, für verschreibungspflichtige Medikamente ausschließlich E-Rezepte auszustellen, wie es im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) vorgesehen ist. 
  • Dieses Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Prozess.

 

Anforderungen und Konsequenzen:

  • Vertragsärzte müssen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, E-Rezepte auszustellen und zu übermitteln.
  • Bei Nichterfüllung droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1 %.
  • Die monatlichen Pauschalen für die Telematikinfrastruktur (TI) werden auch an die Nutzung von E-Rezepten gekoppelt.

 

Vorbereitung der Praxen:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt, sich rechtzeitig zum Januar 2024 vorzubereiten.
  • Praxen sollten daher dringend ihre technischen Voraussetzungen überprüfen und Abläufe anpassen, falls noch nicht (abschließend) geschehen.

 

Erfahrungen und Zahlen:

  • Ursprünglicher Starttermin Anfang 2022 wurde aufgrund technischer Probleme verschoben.
  • Bis Mitte November wurden über 7 Millionen E-Rezepte eingelöst.
  • Apotheken können E-Rezepte seit 07/2023 auch mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) einlösen.

 

Optimierung und Herausforderungen:

  • Technische Reifegrade der Softwareanwendungen steigen stetig.
  • Umfrage der KBV zeigt, dass die Nutzung der Komfortsignatur bereits gut angenommen wird. Damit können pro Tag bis zu 250 E-Rezepte signiert werden, ohne die PIN des eHBA jedesmal erneut eingeben zu müssen.

 

E-Rezept-Einlösung und Ausblick:

  • E-Rezepte gelten zunächst für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Einlösung kann über Papierausdruck, E-Rezept-App oder elektronische Gesundheitskarte erfolgen.
  • Langfristig sollen E-Rezepte auch auf Betäubungsmittel und T-Rezepte ausgeweitet werden.

 

Sicherheitsaspekte und Lösungsansätze:

  • E-Rezept-Ausdruck ist kein rechtliches Dokument, sondern ein technischer Schlüssel.
  • Daten werden verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur versendet und auf einem speziellen Server gespeichert.
  • Automatische Löschung nach 100 Tagen nach Einlösung oder 10 Tagen nach Ablauf der Gültigkeit bei Nicht-Einlösung.

 

Einlösungsmöglichkeiten für Patienten:

  • Papierausdruck kann eingescannt werden.
  • Nutzung der E-Rezept-App mit digitalem Versand an die Apotheke.
  • Einlösung direkt über die elektronische Gesundheitskarte.

 

E-Rezept als Teil des digitalen Ökosystems:

  • Teil einer größeren Gesundheitsdateninfrastruktur.
  • Integration von elektronischer Patientenakte, TI-Messenger, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und zukünftig Terminmanagement.
  • Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch automatischen Medikationsplan.
  • Implantateregister ab 2024: 
    • Gesundheitseinrichtungen müssen implantatbezogene Maßnahmen melden. 
    • Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist notwendig. 
    • Registrierung von Endoprothesen geplant ab Anfang 2025.

 

Praxisvorbereitung und -umgestaltung:

  • Kassenärztliche Vereinigungen bieten "Showpraxen" zur praktischen Einführung digitaler Prozesse.
  • Teamübungen u. a. für Selbst-Check-in und digitale Praxisabläufe.
  • Ziel: Verbesserung der Patientenversorgung durch digitale Anwendungen.

 

Ausblick und Potenziale der Digitalisierung:

  • E-Rezept als Teil eines digitalen Ökosystems zur Verbesserung der Versorgung.
  • Daten sollen für die Forschung genutzt werden, um bspw. die Versorgung mit Implantaten systematisch zu verbessern.
  • Potenzial für zukünftige Entwicklungen wie die E-Rezept-App und weitere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen.