Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Der Bundestag hat das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz) und das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (GDNG) genehmigt. Das E-Rezept wird damit ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend.

19.12.2023

Der Bundestag hat das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz) und das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (GDNG) genehmigt.

  • Das E-Rezept wird damit ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend.
  • Gesetzlich Versicherte erhalten bis zum 15. Januar 2025 eine EPA, es sei denn, sie widersprechen aktiv (Opt-out).
  • Die EPA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern, insbesondere durch einen digital unterstützten Medikationsprozess.
  • Apotheken dürfen künftig Leistungen der assistierten Telemedizin anbieten.
  • Das GDNG zielt darauf ab, Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation besser zugänglich zu machen.
  • Eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung wird etabliert.
  • Krankenkassen erhalten das Recht, Versicherte auf Basis ihrer Daten auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen.
  • Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die E-Rezept-Pflicht ab 2024.
  • Der DAV plant, die Umsetzung der Digitalisierung aktiv zu begleiten und mitzugestalten.
  • Der DAV-Vorsitzende, Hans-Peter Hubmann, sieht die Einführung des E-Rezepts in Arztpraxen als konsequent an. Apotheker lösen bereits jetzt E-Rezepte ein, betont Hubmann.
  • Die elektronische Patientenakte (EPA) könnte ein wichtiger Bestandteil der Versorgung sein, muss jedoch funktionsfähig und patientenfreundlich sein.
  • Hubmann fordert, dass Apotheken zur Befüllung der EPA mit Medikationsdaten beitragen und betont, dass Apotheker bereits hochdigitalisiert arbeiten und für neue Versorgungsformen bereit sind.
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht in den Gesetzen einen "Quantensprung" für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Lauterbach betont den Nutzen für Patienten und Leistungserbringer.