Corona-Spätfolgen: Ärzte können ab 1.7. Heilmittel ohne Regressangst verordnen
Informationen zur Indikation Long- oder Post-COVID ab 1. Juli, die für Physio- und Ergotherapie angewendet werden kann:
21.06.2021
Laut KBV wurden die Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung angepasst, so dass Ärzte bei Langzeitfolgen einer Corona-Infektion (Long-COVID) Physio- oder Ergotherapieleistungen verordnen können, ohne ihr Heilmittelbudget zu belasten.
- Demnach müssen Ärzte nicht die orientierende Behandlungsmenge, die im Heilmittelkatalog des GBA aufgeführt ist, berücksichtigen, sondern können die Behandlungseinheiten für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen kalkulieren.
- V. a. Ergotherapeuten haben es zunehmend mit Patienten zu tun, die unter Spätfolgen einer COVID-19-Infektion leiden. Der Berufsverband DVE geht von einem steigenden Behandlungsbedarf bspw. wegen anhaltender neurologischer Probleme, Bewegungs- und Gleichgewichtsstörungen aus.
Weitere Informationen zur Indikation Long- oder Post-COVID ab 01.07.2021, die für Physio- und Ergotherapie angewendet werden kann:
- Physiotherapie
- AT - Störungen der Atmung, mögliche Maßnahmen sind laut Heilmittelkatalog Krankengymnastik und Inhalation.
- Wirbelsäulenerkrankungen, hier kann die Teilnahme an einer Krankengymnastik-Gruppe oder eine manuelle Therapie verordnet werden.
- Ergotherapie
- SB1 - Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen): Ärzte können eine motorisch-funktionelle Behandlung verordnen.
- PS2 - Neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen: Hier listet der Katalog psychisch-funktionelle Behandlungen auf.
- PS3 - Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen: Mögliche Maßnahmen sind psychisch-funktionelle Behandlung sowie Hirnleistungstraining.