Corona: Impfstart in Apotheken!

Ab sofort dürfen in den Apotheken Menschen ab 12 Jahren geimpft werden. Eingesetzt werden dürfen alle dafür am Markt zugelassenen Impfstoffe.

10.02.2022

Ab sofort dürfen in den Apotheken Menschen ab 12 Jahren geimpft werden. Eingesetzt werden dürfen alle dafür am Markt zugelassenen Impfstoffe.

  • Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) geht davon aus, dass in Kürze bundesweit mehrere hundert Apotheken mit den Corona-Impfungen starten werden.
  • Möglich sind dabei sowohl Erst- und Zweit- als auch Booster-Impfungen.
  • Hintergrund ist das Ende 2021 vom Bundestag geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz.
  • Das Angebot der Impfungen ist für die Apotheken freiwillig.
  • Voraussetzungen für die Impfungen in Apotheken sind eine mehrstündige theoretische und praktische Ausbildung durch einen Arzt und das Vorhalten eines abgetrennten Behandlungsraums in der Apotheke. Das Curriculum umfasst 12 Fortbildungsstunden à 45 Min. Davon sind 6 Stunden Theorie, 4 Stunden ärztlich geleitete praktische Fortbildung und 2 Stunden Fortbildung im Selbststudium. Außerdem müssen alle impfenden Apotheker Ersthelfer sein.
  • Insgesamt haben rund 6.000 Apotheker die notwendige Schulung absolviert.
  • Falls in den Apotheken die benötigten Räumlichkeiten nicht vorhanden sind, können Apotheker auch in mobilen Impfteams tätig werden.
  • Die Impfungen dürfen nur durch geschulte Apotheker erfolgen, PTA sind bspw. ausgeschlossen.
  • Zur Vergütung: Die Apothekerschaft hatte gleiche Bezahlung, wie sie die Ärzte pro Impfung erhalten, gefordert. Laut ABDA sei diese Forderung erfüllt. Aktuell erhalten Ärzte je Impfung 28,- €, am Wochenende 36,- €.
  • Welche Apotheken bspw. in Baden-Württemberg Impfungen anbieten, kann hier aktuell abgefragt werden: https://www.lak-bw.de/index.php?id=1674