Cannabis-Gesetz passiert das Kabinett

Das Kabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf des "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (CanG) beschlossen, nachdem längere Diskussionen und Kontroversen stattgefunden haben. Dieses Gesetz reguliert den privaten Cannabis-Konsum bei Erwachsenen und zielt darauf ab, auch Kinder und Jugendliche zu schützen. Geplante Aufklärungskampagnen sollen sich an Jugendliche und junge Erwachsene richten.

18.08.2023

p style="text-align: justify;">Das Kabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf des "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (CanG) beschlossen, nachdem längere Diskussionen und Kontroversen stattgefunden haben. Dieses Gesetz reguliert den privaten Cannabis-Konsum bei Erwachsenen und zielt darauf ab, auch Kinder und Jugendliche zu schützen. Geplante Aufklärungskampagnen sollen sich an Jugendliche und junge Erwachsene richten.

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betont, dass das Cannabisgesetz eine Wende in der gescheiterten Cannabisdrogenpolitik markiert.
  • Ziel sei es, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität einzudämmen, den Handel mit gestreckten oder giftigen Substanzen zu reduzieren und die Zahl der Konsumenten zu verringern. Dennoch warnt der Minister, dass Cannabis-Konsum trotz der Legalisierung gefährlich bleibe.
  • Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte seine Zuversicht, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen werde. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion äußert hingegen Kritik.
  • Die Details des Gesetzes wurden innerhalb der Ampelkoalition intensiv diskutiert und mehrfach geändert. Vereinbart wurde, dass Erwachsene bis zu 3 Cannabis-Pflanzen für den Eigengebrauch anbauen dürfen. Gemeinschaftlicher, nicht-gewerblicher Eigenanbau ist ebenfalls erlaubt. Erwachsene dürfen bis zu 25 g Cannabis straffrei besitzen.
  • Zusätzlich plant die Regierung ein Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen. Der Konsum ist innerhalb von 200 Metern Abstand zu Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen oder Sportstätten untersagt.
  • Das Gesetz betrifft auch Anbauvereinigungen, die nicht gewerblich agieren und Genehmigungen benötigen. Sie können Cannabis für Mitglieder anbauen und weitergeben: maximal 25 g pro Tag bzw. 50 g pro Monat.
  • Mitgliedschaft in diesen "Clubs" ist ausschließlich Erwachsenen gestattet, mit einer Obergrenze von 500 Personen pro Verein. Altersüberprüfungen und Warnhinweise zur Weitergabe an Dritte sind verpflichtend. Das Gesetz begrenzt die Weitergabe an 18- bis 21-Jährige auf 30 g pro Monat mit maximal 10 % THC.
  • Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Intensivierung der Präventionsmaßnahmen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Anbauvereinigungen sind verpflichtet, ihre Mitglieder zu informieren, was über Präventionsbeauftragte und Kooperationen mit Suchtberatungsstellen erfolgen soll.