Apotheken: Neuer Zuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen
Seit dem 15.12.2021 gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx) eine neue Formel zur Berechnung des Verkaufspreises:
01.02.2022
Seit dem 15.12.2021 gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx) eine neue Formel zur Berechnung des Verkaufspreises:
- Einkaufspreis + 3 % Liquiditätsausgleich + 8,35 € Festzuschlag + 0,21 € zur Sicherstellung des Notdienstes + 0,20 € für pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken + Umsatzsteuer.
- Hintergrund ist das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG).
- Konkret wird der neue Zuschlag via Apothekenrechenzentrum an den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands abgeführt.