Ambulantisierung in Gefahr - Befürchtungen einer Nullnummer bei sektorengleicher Vergütung
KBV, SpiFa und BDC warnen vor einer möglichen Alibiveranstaltung und werfen der Politik Mutlosigkeit vor.
10.07.2023
Die sektorengleiche Vergütung von Operationen könnte für den ambulanten Bereich zur Nullnummer werden, warnen die KBV, SpiFa und der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC).
- Das Bundesgesundheitsministerium plant offenbar, nur eine kleine Anzahl von Eingriffen auf ihre Eignung für die ambulante Versorgung zu überprüfen. Dies wird von den Verbänden als Alibiveranstaltung kritisiert.
- Zum Hintergrund: Ursprünglich sollten der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV gemeinsam die Ausgestaltung der sektorengleichen Vergütung festlegen. Da jedoch keine Einigung erzielt wurde, liegt nun die Verantwortung beim Bundesgesundheitsministerium.
- Die Verbände bedauern, dass der erhoffte echte Wettbewerb zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nicht stattfinden wird und die Politik die bestehenden Verhältnisse zementieren möchte. Dabei ist bekannt, dass in Deutschland im internationalen Vergleich zu viele Eingriffe noch ausschließlich stationär durchgeführt werden, was zu höheren Kosten führt.
- Die fehlende Einigung über die Hybrid-DRG und die Verzögerung seitens des Bundesgesundheitsministeriums werden von den Verbänden kritisiert. Die Förderung der Ambulantisierung, die sogar im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, droht nun zu scheitern. Die geplante Überprüfung einiger Eingriffe auf ihre ambulante Durchführbarkeit wird als Alibiveranstaltung betrachtet, die den Vereinbarungen der Regierungskoalition widerspricht.
- Die Verbände fordern eine konsequente Umsetzung der Ambulantisierung und betonen, dass ein echter Wettbewerb nur mit gleichen Zugangsvoraussetzungen und gleicher Vergütung möglich ist. Sie warnen vor einer Schwächung der ambulanten Versorgung und drängen das Bundesgesundheitsministerium, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Andernfalls müsse davon ausgegangen werden, dass kein Interesse an der Förderung der ambulanten Versorgung bestehe.