Ab 2026: Mehrere vertragsärztliche Leistungen nicht mehr extrabudgetär vergütet

Bewertungsausschuss empfiehlt Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung - rund 17 Mio. Euro betroffen

07.08.2025

Ab dem 1. Januar 2026 werden zahlreiche bislang extrabudgetär vergütete Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt - betroffen sind unter anderem Laboruntersuchungen, Glukosemessungen und probatorische Sitzungen mit einem Gesamtvolumen von zuletzt 17,3 Mio. €.

  • Der Bewertungsausschuss hat empfohlen, mehrere bisher extrabudgetär vergütete Leistungen ab dem 1. Januar 2026 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen. 
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) setzen diese Empfehlungen regional um.

 

Hintergrund und Gründe:

  • Die Empfehlung basiert auf einer stabilen oder rückläufigen Inanspruchnahme der betroffenen Leistungen.
  • Der finanzielle Bedarf sank von 33,8 Mio. € im Jahr 2023 auf 17,3 Mio. € im Jahr 2024.
  • Das entspricht einem Rückgang von 16,5 Mio. €.
  • Grundlage ist ein Verfahren aus 2014, das eine extrabudgetäre Vergütung neuer Leistungen zunächst für 2 Jahre vorsieht - danach erfolgt die Integration in die MGV, wenn keine steigende Fallzahl vorliegt.
  • Die Überführung findet immer zum Jahresbeginn statt, also ab 1. Januar eines Abrechnungsjahres.

 

Betroffene Leistungsbereiche und GOPs:
Interstitielle Glukosemessung:

  • GOP 13360 → MGV
  • GOP 04590 → Kinderarzt-MGV (voll vergütet nach regionalem Euro-Gebührenmaßstab)
  • GOP 03355 → Hausarzt-MGV (ebenfalls voll vergütet)

Probatorische Sitzungen im Krankenhaus:

  • GOP 01410K, 01413K → Hausarzt-MGV

Orale Hyposensibilisierung mit Palforzia (gegen Erdnussallergie):

  • GOP 30133, 30134 → MGV

Untersuchung auf SARS-CoV-2:

  • GOP 32779, 32816 → MGV

Serologische und genetische Labordiagnostik:

  • Antikörper-Nachweis gegen Adeno-assoziierte Viren: GOP 32674 → MGV
  • Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis: GOP 01833 → MGV
  • Genotypisierung des CYP2D6-Metabolisierungsstatus: GOP 32865 → MGV


Fazit: Ab 2026 fließen zahlreiche vertragsärztliche Leistungen mit rückläufigem Leistungsbedarf in die MGV ein. Die extrabudgetäre Vergütung entfällt damit in vielen Fällen, die Finanzierung erfolgt künftig über das reguläre Vergütungssystem der KVen - abhängig von regionalen Gebührenordnungen.