Ärzte können sich über eine rückwirkende Vergütung für Hygieneaufwendungen bei ambulanten Eingriffen freuen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf einen entsprechenden Zuschlag geeinigt. Dieser ist je nach Eingriff unterschiedlich hoch und soll die zusätzlichen Kosten durch erhöhte Hygienestandards kompensieren.