Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hatte im Sommer dieses Jahres den finanziellen Ausgleich für die allgemeinen Hygienekosten in Arztpraxen auf 98 Mio. € beziffert; aktuell wurde die Verteilung dieses Mehrbedarfs für Hygieneaufwendungen festgelegt. Damit sollen die gestiegenen Kosten u. a. für die Verwendung diverser Hygiene-Produkte, Hygieneberatungen oder Fortbildungen aufgefangen werden. Hintergrund ist, dass der Anstieg der Hygienekosten laut KBV bis dato weder im EBM noch im Orientierungswert ausreichend erfasst sei.