Telematikinfrastruktur: Neue Sanktionen für Vertragsärzte geplant

Die monatlichen Pauschalen für den Anschluss und Betrieb der TI ab dem 1. Juli stehen fest. Die Neuregelung orientiert sich an den bisherigen Finanzierungsvereinbarungen und erstattet die Kosten für Anschluss und Betrieb der TI.

24.08.2023

Die monatlichen Pauschalen für den Anschluss und Betrieb der TI ab dem 1. Juli stehen fest. Die Neuregelung orientiert sich an den bisherigen Finanzierungsvereinbarungen und erstattet die Kosten für Anschluss und Betrieb der TI.

  • Die Kosten wurden auf Grundlage von angenommenen Erstattungs- und Betriebskosten für fünf Jahre berechnet und je nach Praxisgröße gestaffelt.
  • Praxen mit bis zu drei Ärzten erhalten bspw. 14.266,50 € aufgeteilt auf 60 Monate, was einer monatlichen Erstattung von 237,78 € entspricht.
  • Vertragsärzte, die bereits zwischen Januar 2021 und Juni 2023 angeschlossen wurden, erhalten für die ersten 30 Monate ab Juli 131,67 € monatlich, danach 237,78 €.
  • Für Praxen mit drei bis sechs Ärzten und mehr als sechs Ärzten sind die Beträge höher.
  • Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur sind in allen Fällen Sanktionen vorgesehen. Bereits bei einer fehlenden Anwendung werden die monatlichen Zahlungen um die Hälfte reduziert. Wenn mindestens zwei Anwendungen fehlen oder keine Verbindung zur TI besteht, wird keine Pauschale ausgezahlt. Zu diesen Anwendungen gehören das Notfalldatenmanagement, die elektronische Patientenakte und ab dem 1. Januar 2024 auch das elektronische Rezept. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Bedenken geäußert. Dr. med. Sibylle Steiner, ein Mitglied des KBV-Vorstands, kritisierte das Fehlen von Übergangsfristen. Sie bezeichnete die geplanten Maßnahmen als "Sanktionen durch die Hintertür" aufgrund der übermäßig hohen Kürzungen der Pauschalen bei fehlenden Anwendungen. Außerdem betonte sie, dass Vertragsärzte weiterhin in Vorleistung treten müssten und auf eine Kostenerstattung innerhalb von fünf Jahren hoffen.