Bundestag verabschiedet Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen
Neue Regelungen für Kinderarzneimittel, Lagerhaltung von Medikamenten und Tele-AU werden in einem Omnibus-Gesetz von Gesundheitsminister Lauterbach genehmigt.
26.06.2023
Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen ein Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln verabschiedet.
- Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach haben übertriebene wirtschaftliche Interessen in den letzten Jahren die Versorgung mit solchen Medikamenten verschlechtert, so dass es mittlerweile Engpässe bei etwa 450 Wirkstoffen gibt.
- Das Gesetz zielt darauf ab, Deutschland als Absatzmarkt für Arzneimittel attraktiver zu machen: Es werden europäische Produktionsstandorte gestärkt, die Lagerhaltung wichtiger Medikamente auf 6 Monate ausgeweitet und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Reaktionsfähigkeit ergriffen.
- Kritiker, wie der Unionspolitiker Dr. Georg Kippels, halten das Gesetz nur für begrenzt wirksam und fordern umfassendere Konzepte.
- Das Gesetz enthält auch andere Bestimmungen, darunter die unbefristete Einführung der telefonischen Krankschreibung durch Arztpraxen. Die Tele-AU ist jedoch nur bei leichten Erkrankungen und für Patienten möglich, die dem Arzt bekannt sind.
- Zudem dürfen Notfallsanitäter in Notfällen Betäubungsmittel verabreichen, wenn kein Arzt verfügbar ist.
- Zu den beschlossenen Arzneimittel-Regelungen gehören unter anderem
- die Abschaffung von Festbeträgen und Rabattverträgen für Kinderarzneimittel,
- die zusätzliche Berücksichtigung von Antibiotika mit europäischer Wirkstoffproduktion bei Ausschreibungen von Kassenverträgen und
- die Senkung des Preisdrucks durch Zuzahlungsbefreiungsregeln.
- die Abschaffung von Festbeträgen und Rabattverträgen für Kinderarzneimittel,
- Weitere Regelungen betreffen den Austausch von Arzneimitteln in Apotheken, die Lockerung von Preisinstrumenten bei Marktverengungen, die Vorratshaltung von rabattierten Arzneimitteln für Pharmaunternehmen, die Bevorratung von Kinderarzneimitteln durch Apotheken und Großhändler sowie Informationsrechte des BfArM gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken.
- Darüber hinaus werden Anpassungen zur verstärkten Forschung und Entwicklung neuer Reserveantibiotika vorgenommen.