Mehr Befugnisse für Pflegekräfte bei der häuslichen Pflege

Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erhalten Pflegekräfte mehr Befugnisse bei der häuslichen Pflege.

03.08.2022

Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erhalten Pflegekräfte mehr Befugnisse bei der häuslichen Pflege, so z. B. bei der Entscheidung über die Dauer und Häufigkeit von Wund- oder Stomaversorgung.

  • Zum Hintergrund: Mit der Entscheidung des G-BA wurde ein Auftrag aus dem Gesundheitsvorsorgungs-Weiterentwicklungsgesetz der Großen Koalition aus 2021 umgesetzt.
  • Pflegefachkräfte sollen nun etwa bei der Wund- und der Stomaversorgung selbstständig über die Dauer und Häufigkeit entscheiden können. Dafür benötigen sie eine Blanko-Verordnung.
  • Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen sowie Vorgaben des Arztes bleiben davon aber unberührt.
  • Mit Inkrafttreten des Beschlusses haben Pflegekräfte nun die Möglichkeit von den „quantitativen Orientierungswerten" abzuweichen und im Sinne des Patienten zu variieren.
  • Zukünftig sollen die Pflegedienste in die Genehmigungsverfahren der Kassen eingebunden werden und ein regelmäßiger Austausch zwischen verordnenden Ärzten und den Pflegekräften intensiviert werden.
  • Was die Pflegefachkräfte künftig selbst verantwortlich entscheiden dürfen, wird nun in die „Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie" aufgenommen. Voraussichtlich sollen auch die Festlegung von Positionswechsel und die Dekubitusprophylaxe darunter fallen.