Videosprechstunden-Limit von 20 auf 30 % erhöht

Zum 2. Quartal 2022 wurde die Obergrenze der vertragsärztlichen Behandlungsfälle im reinen Videokontakt von 20 auf 30 % angehoben. Damit hat der Bewertungsausschuss aktuell eine gesetzliche Vorgabe erfüllt.

20.04.2022

Zum 2. Quartal 2022 wurde die Obergrenze der vertragsärztlichen Behandlungsfälle im reinen Videokontakt von 20 auf 30 % angehoben.

  • Mit dieser EBM-Anpassung (Abschnitt 4.3.1 der Allgemeinen EBM-Bestimmungen) hat der Bewertungsausschuss aktuell eine gesetzliche Vorgabe erfüllt („Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege" (DVPMG), 06/2021).
  • Zum Hintergrund: Während der Corona-Pandemie wurde auf die im EBM enthaltene Kontingentierung per Videosprechstunde erbrachter Leistungen befristet verzichtet. Diese Ausnahmeregelung ist zum Ende des 1. Quartals 2022 ausgelaufen.
  • Seit 01.04.2022 dürfen nun 30 % aller Behandlungsfälle je Vertragsarzt ausschließlich im Videokontakt stattfinden und 30 % aller pro Quartal und Arzt berechneten Gebührenordnungspositionen (GOP) auf diese Form des Fernkontakts entfallen. 
  • Ausgenommen sind laut KBV solche GOP, die generell nur im Videokontakt berechnungsfähig sind (etwa GOP 01442: Videofallkonferenz mit Pflegekräften).