GBA-Beschluss: Corona-Sonderregeln haben weiter Gültigkeit

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregeln aktuell verlängert: So können bspw. Vertragsärzte die Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten bis zum 30.06.2021 weiterhin telefonisch feststellen.

19.03.2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Corona-Sonderregeln aktuell verlängert: So können bspw. Vertragsärzte die Arbeitsunfähigkeit (AU) ihrer Patienten bis zum 30.06.2021 weiterhin telefonisch feststellen.

  • Die telefonische Krankschreibung von Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, kann damit wie bisher telefonisch erfolgen: Der erstmaligen, auf bis zu 7 Kalendertage angelegten Krankschreibung kann sich einmalig eine Folge-AU für weitere 7 Tage anschließen.
  • Die Sonderregeln zu Videobehandlung, telefonischer Beratung innerhalb der ASV, die Folgeverordnungen bei Hilfs- und Heilmitteln nach telefonischer Anamnese sowie Krankentransport gelten bis zum 30.09.2021.
  • Außerdem hatte der Bewertungsausschuss die Ausnahmen zur EBM-Abrechnung während der Pandemie bis 30.06.2021 verlängert. Demnach können Videosprechstunden auch weiterhin ohne Mengenlimit erbracht werden. Zudem gelten die Zuschlagspositionen GOP 01433 und 01434 für die telefonische Beratung fort. Erhalten bleibt auch das auf 90 Ct. erhöhte Porto für den Versand von Folgerezepten oder Überweisungen gem. Pseudo-GOP 88122.