Hybrid-DRG 2026: Erweiterter Leistungskatalog und neue Vergütungsstruktur für ambulante Operationen

Für das Jahr 2026 stehen die zentralen Eckpunkte der sektorengleichen Vergütung ambulanter Operationen fest. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11.11.2025 beschlossen, welche Eingriffe künftig über Hybrid-DRG abgerechnet werden können und in welcher Höhe die Fallpauschalen angesetzt sind.

27.01.2026

Für das Jahr 2026 stehen die zentralen Eckpunkte der sektorengleichen Vergütung ambulanter Operationen fest. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11.11.2025 beschlossen, welche Eingriffe künftig über Hybrid-DRG abgerechnet werden können und in welcher Höhe die Fallpauschalen angesetzt sind.


Umfang und neue Hybrid-DRG 2026

  • Insgesamt 69 Hybrid-DRG für Vertrags- und Klinikärzte

  • Neu aufgenommene Hybrid-DRG für:

    • Appendektomie

    • Cholezystektomie

    • Minimalinvasive Eingriffe an Koronararterien

    • Minimalinvasive Eingriffe an peripheren Gefäßen

    • Frakturosteosynthesen im Bereich der Knochenchirurgie

Ziel: Mehr ambulante statt stationäre Eingriffe

  • Nach intensiven Verhandlungen mit:

    • GKV-Spitzenverband

    • Deutscher Krankenhausgesellschaft

  • Weiterentwicklung der Hybrid-DRG beschlossen

  • Ziel:

    • Verlagerung zusätzlicher bislang stationärer Eingriffe in den ambulanten Bereich

    • Berücksichtigung von Leistungen, bei denen Patienten bislang bis zu 2 Tage stationär aufgenommen wurden

  • KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen betont:

    • Fortschritt bei der Ambulantisierung

    • Kritik an fehlender Transparenz der Datengrundlagen und der Anbindung an das stationäre Vergütungssystem

    • Forderung nach höherer Transparenz bei den Verhandlungen zu den Hybrid-DRG 2027


Deutlich erweiterter Leistungskatalog

  • Anzahl der OPS-Codes:

    • 2025: 583

    • 2026: 904

  • Erweiterung bestehender Hybrid-DRG um zusätzliche OPS-Kodes, unter anderem bei:

    • Hernienoperationen

    • Arthroskopischen Eingriffen

    • Arthrodesen

  • Hintergrund:

    • Ausweitung des Leistungskatalogs

    • Integration der Hybrid-DRG in die Finanzierungssystematik des stationären Bereichs

  • Leistungen für:

    • Kinder

    • Menschen mit Behinderungen
      wurden aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus den Hybrid-DRG herausgenommen

  • Rechtsgrundlage: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 05.12.2024


Vergütungssystematik 2026

  • Berechnungsgrundlagen der Hybrid-DRG umfassen unter anderem:

    • Veränderungswert der Krankenhausvergütung

  • Gesetzlich geplante Umstellung dieser Vergütungsparameter:

    • Bewertungsausschuss beschließt 2 Vergütungsvarianten

      • Nach aktueller Rechtslage

      • Nach möglicher zukünftiger Rechtslage

  • Mit Zustimmung des Bundesrates am 19.12.2025 zum Gesetz:

    • Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP)

  • Vergütungshöhen der Hybrid-DRG 2026 damit endgültig festgelegt


Keine Zusatzentgelte vorgesehen

  • Zusatzentgelte analog zum stationären DRG-System:

    • Nicht vorgesehen

    • Nicht separat abrechnungsfähig

  • Gilt einheitlich für:

    • Krankenhäuser

    • Vertragsärzte


Neue Differenzierung nach Schweregraden

  • Ab 2026:

    • Feinere Unterteilung der Hybrid-DRG nach Schweregraden

    • Gilt auch für bereits bestehende Hybrid-DRG

  • Ziel:

    • Präzisere Abbildung unterschiedlicher Kostenstrukturen

  • Unverändert:

    • Sachkosten weiterhin vollständig in den Fallpauschalen enthalten

    • Keine separate Abrechnung von Sachkosten möglich


Regelungen und Serviceangebote der KBV

  • Neue Regelungen ersetzen:

    • Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung 2025

    • Gültig bis 31.12.2025

  • Beschlussfassung durch den ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss:

    • Aufgrund fehlender Einigung zwischen KBV, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband


--> Mit den Hybrid-DRG 2026 wird der Leistungskatalog deutlich ausgeweitet, die Vergütung stärker differenziert und die Ambulantisierung bislang stationärer Eingriffe weiter vorangetrieben, auch wenn Transparenz und Sachkostenregelung weiterhin Kritikpunkte bleiben.

Den Hybrid-DRG-Leistungskatalog 2026 finden Sie hier.