Wettbewerbszentrale verklagt dm wegen KI-Augenscreening in Drogeriemärkten
Telemedizinische Augenchecks in dm-Filialen sorgen für juristischen Ärger: Die Wettbewerbszentrale sieht Verstöße gegen Heilpraktikergesetz, GOÄ und Heilmittelwerberecht.
25.11.2025
In einzelnen Filialen bietet die Drogeriemarktkette dm seit Kurzem erstmals medizinische Früherkennungsleistungen an. Dafür kooperiert das Unternehmen mit verschiedenen Telemedizin- und Diagnostikanbietern. Ein Angebot sorgt nun für erheblichen Streit: Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich angekündigt, gegen dm und den technischen Partner Skleo Health zu klagen.
Worum es konkret geht
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dm bietet ein KI-gestütztes Augenscreening an, das Bilder der Augen auf Hinweise zu Glaukom, diabetischer Retinopathie und altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) prüft.
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Die Untersuchung findet direkt in der Drogerie statt, buchstäblich zwischen Drogerieartikeln wie Kosmetik und Haushaltsreinigern.
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Die Auswertung erfolgt telemedizinisch durch Skleo Health.
Rechtsverstöße laut Wettbewerbszentrale
Die Marktbeobachter aus Bad Homburg sehen gleich mehrere massive Probleme:
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Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz:
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dm setzt für die Untersuchung „geschulte Mitarbeiter" ein.
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Diese seien jedoch nicht berechtigt, heilkundliche Tätigkeiten auszuüben.
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Die eingesetzten Medizinprodukte würden laut Wettbewerbszentrale außerhalb ihrer Zweckbestimmung und von nicht ausreichend qualifiziertem Personal bedient.
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Ärztliche Leistung ohne GOÄ-Abrechnung:
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Kunden erhalten im Anschluss per E-Mail einen schriftlichen Bericht mit konkreten Befunden.
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Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale handelt es sich dabei um eine ärztliche Leistung, die eigentlich nach GOÄ abgerechnet werden müsste.
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dm verlangt jedoch lediglich 14,95 € pauschal für das Screening.
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Irreführende Werbung:
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Auf der dm-Webseite werden Begriffe wie „Früherkennung" oder „rechtzeitige Behandlung" verwendet.
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Laut Wettbewerbszentrale entstehe dadurch der Eindruck, das Screening liefere ein vollwertiges, zuverlässiges Diagnoseergebnis.
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Eine gesicherte Diagnostik sei aber nur durch eine persönliche augenärztliche Untersuchung möglich.
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Verstoß gegen §9 Heilmittelwerbegesetz (HMG):
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Dieser Paragraph enthält ein generelles Werbeverbot für Fernbehandlungen.
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Die Wettbewerbszentrale verweist auf ein früheres Grundsatzurteil gegen die private Krankenversicherung Ottonova.
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Damals wurde entschieden, dass Fernbehandlungen nur beworben werden dürfen, wenn ein persönlicher Arztkontakt nach fachlichen Standards nicht notwendig ist.
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Stand des Verfahrens
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Die Wettbewerbszentrale reicht Klagen bei den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe ein - jeweils getrennt gegen dm und Skleo.
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Diese Ankündigung erfolgte kürzlich über eine offizielle Mitteilung des Verbands.
Einordnung
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Der Berufsverband der Augenärzte dürfte die Klage begrüßen: Er sieht Untersuchungen in Drogerien seit Langem kritisch und warnt vor unzureichender medizinischer Qualität.
--> Die Wettbewerbszentrale geht mit mehreren Klagen gegen das KI-basierte Augenscreening in dm-Filialen vor, da sie erhebliche Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz, die GOÄ und das Werberecht sieht und die Werbung für das Angebot als irreführend bewertet.