Ab 2026: Mehrere vertragsärztliche Leistungen nicht mehr extrabudgetär vergütet
Bewertungsausschuss empfiehlt Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung - rund 17 Mio. Euro betroffen
07.08.2025
Ab dem 1. Januar 2026 werden zahlreiche bislang extrabudgetär vergütete Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt - betroffen sind unter anderem Laboruntersuchungen, Glukosemessungen und probatorische Sitzungen mit einem Gesamtvolumen von zuletzt 17,3 Mio. €.
- Der Bewertungsausschuss hat empfohlen, mehrere bisher extrabudgetär vergütete Leistungen ab dem 1. Januar 2026 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) setzen diese Empfehlungen regional um.
Hintergrund und Gründe:
- Die Empfehlung basiert auf einer stabilen oder rückläufigen Inanspruchnahme der betroffenen Leistungen.
- Der finanzielle Bedarf sank von 33,8 Mio. € im Jahr 2023 auf 17,3 Mio. € im Jahr 2024.
- Das entspricht einem Rückgang von 16,5 Mio. €.
- Grundlage ist ein Verfahren aus 2014, das eine extrabudgetäre Vergütung neuer Leistungen zunächst für 2 Jahre vorsieht - danach erfolgt die Integration in die MGV, wenn keine steigende Fallzahl vorliegt.
- Die Überführung findet immer zum Jahresbeginn statt, also ab 1. Januar eines Abrechnungsjahres.
Betroffene Leistungsbereiche und GOPs:
Interstitielle Glukosemessung:
- GOP 13360 → MGV
- GOP 04590 → Kinderarzt-MGV (voll vergütet nach regionalem Euro-Gebührenmaßstab)
- GOP 03355 → Hausarzt-MGV (ebenfalls voll vergütet)
Probatorische Sitzungen im Krankenhaus:
- GOP 01410K, 01413K → Hausarzt-MGV
Orale Hyposensibilisierung mit Palforzia (gegen Erdnussallergie):
- GOP 30133, 30134 → MGV
Untersuchung auf SARS-CoV-2:
- GOP 32779, 32816 → MGV
Serologische und genetische Labordiagnostik:
- Antikörper-Nachweis gegen Adeno-assoziierte Viren: GOP 32674 → MGV
- Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis: GOP 01833 → MGV
- Genotypisierung des CYP2D6-Metabolisierungsstatus: GOP 32865 → MGV
Fazit: Ab 2026 fließen zahlreiche vertragsärztliche Leistungen mit rückläufigem Leistungsbedarf in die MGV ein. Die extrabudgetäre Vergütung entfällt damit in vielen Fällen, die Finanzierung erfolgt künftig über das reguläre Vergütungssystem der KVen - abhängig von regionalen Gebührenordnungen.