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79,25 Mio. Euro für ländliche Kliniken - 128 Krankenhäuser erhalten Sicherstellungszuschlag

GKV, PKV und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben die Empfängerliste für den Sicherstellungszuschlag 2027 beschlossen. Insgesamt werden 128 bedarfsnotwendige Krankenhäuser mit 79,25 Mio. Euro unterstützt. Die DKG hält die Zahl der geförderten Standorte und die Höhe der Mittel jedoch für unzureichend.

17.07.2026

GKV, PKV und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben die Empfängerliste für den Sicherstellungszuschlag 2027 beschlossen. Insgesamt werden 128 bedarfsnotwendige Krankenhäuser mit 79,25 Mio. € unterstützt. Die DKG hält die Zahl der geförderten Standorte und die Höhe der Mittel jedoch für unzureichend.

Auch 2027 werden ländliche Krankenhäuser mit Sicherstellungszuschlägen unterstützt, doch nach Ansicht der DKG reichen weder die Zahl der geförderten Kliniken noch die bereitgestellten Mittel aus, um die Versorgung langfristig zu sichern.

128 Krankenhäuser erhalten Sicherstellungszuschlag

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf die Empfänger der Sicherstellungszuschläge für 2027 verständigt.

Die wichtigsten Zahlen:

  • 128 Krankenhäuser erhalten 2027 einen Sicherstellungszuschlag.
  • Insgesamt stehen 79,25 Mio. € zur Verfügung.
  • Die Mittel stammen gemeinsam von GKV und PKV.
  • Ziel ist die Sicherung der wohnortnahen stationären Grundversorgung im ländlichen Raum.

Zahl der geförderten Kliniken verändert sich

Die Anzahl der geförderten Krankenhausstandorte hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach verändert.

Entwicklung der geförderten Krankenhäuser:

  • 2024: 136 Kliniken
  • 2025: 121 Kliniken
  • 2026: 129 Kliniken
  • 2027: 128 Kliniken

Damit sinkt die Zahl gegenüber 2026 leicht um einen Standort.

Förderung besteht seit 2019

Die Sicherstellungszuschläge werden bereits seit 2019 gezahlt und ergänzen die reguläre Krankenhausfinanzierung.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der für die Grundversorgung erforderlichen Fachabteilungen.

Fördermodell:

  • 500.000 € bei 1 oder 2 notwendigen Fachabteilungen
  • 250.000 € zusätzlich für jede weitere relevante Fachabteilung
  • maximale Förderung pro Krankenhaus: 1 Mio. €

Verteilung der Zuschläge 2027

Die Fördergelder verteilen sich auf drei Förderstufen.

2027 erhalten:

  • 88 Krankenhäuser jeweils 500.000 €
  • 19 Krankenhäuser jeweils 750.000 €
  • 21 Krankenhäuser jeweils 1 Mio. €

Damit liegt die Förderung je Standort zwischen 500.000 € und 1 Mio. €.

Welche Krankenhäuser förderfähig sind

Welche Kliniken einen Sicherstellungszuschlag erhalten, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) anhand festgelegter Kriterien fest.

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Krankenhaus der Grundversorgung
  • Fachabteilung für Innere Medizin
  • Fachabteilung für Chirurgie
  • alternativ bzw. zusätzlich Geburtshilfe oder Kinder- und Jugendmedizin
  • geringe Einwohnerdichte im Einzugsgebiet
  • dadurch bedingt niedriger Versorgungsbedarf und wirtschaftliche Nachteile

Der GKV-Spitzenverband betont ausdrücklich, dass ein Defizit in der Krankenhausbilanz keine Voraussetzung für die Förderung ist.

Bundesländer mit den meisten geförderten Kliniken

Die meisten Sicherstellungszuschläge gehen 2027 an Krankenhäuser in dünn besiedelten Bundesländern.

Spitzenreiter sind:

  • Brandenburg: 27 Krankenhäuser
  • Mecklenburg-Vorpommern: 24 Krankenhäuser
  • Bayern: 14 Krankenhäuser

Keine geförderten Standorte gibt es in:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Bremen
  • Saarland

 

Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Neu in die Förderung aufgenommen wurden:

  • Kliniken am Goldenen Steig – Krankenhaus Freyung (Bayern)
  • Helios Klinik Zerbst (Sachsen-Anhalt)

Nicht mehr gefördert werden:

  • Kreiskrankenhaus Schotten (Hessen)
  • LUP-Klinikum am Crivitzer See (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Heidekreis-Klinikum Krankenhaus Soltau (Niedersachsen)

 

GKV und PKV sehen Förderung als wichtiges Instrument

Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbands stärkt die Förderung Krankenhäuser, die für die regionale Versorgung unverzichtbar sind.

Auch in dünn besiedelten Regionen müsse die stationäre Grund- und Basisversorgung dauerhaft gewährleistet bleiben.

Der PKV-Verband betont ebenfalls die Bedeutung der Zuschläge. Die Förderung unterstütze gezielt Krankenhäuser, die trotz schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen für die Versorgung einer Region unverzichtbar seien. Außerdem funktioniere das Instrument unabhängig von den geplanten Vorhaltepauschalen der Krankenhausreform.

DKG fordert deutlich mehr Unterstützung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bewertet die Einigung deutlich kritischer.

Nach Ansicht der DKG:

  • benötigen deutlich mehr als 128 Krankenhäuser finanzielle Unterstützung,
  • reichen 79,25 Mio. € nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der betroffenen Kliniken zu decken,
  • sind viele weitere Krankenhäuser im ländlichen Raum für die Versorgung unverzichtbar.

Außerdem kritisiert die DKG die Auswahlkriterien des G-BA. Insbesondere die Grenzwerte zur Einwohnerdichte seien zu streng und führten dazu, dass zahlreiche bedarfsnotwendige Krankenhäuser keine Förderung erhalten. Aus Sicht der Krankenhausgesellschaft sollten diese Kriterien überarbeitet werden, um mehr Kliniken in die Förderung einzubeziehen.