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Krankenhausreform: BMG plant Gesetzgebung trotz Insolvenzwelle

Trotz einer Welle von Krankenhausinsolvenzen plant das Bundesgesundheitsministerium entschlossen die Gesetzgebung für eine umfassende Krankenhausreform. In den letzten drei Monaten haben Bund und Länder gemeinsame Eckpunkte erarbeitet und eine Arbeitsgruppe intensiv darüber beraten. Währenddessen haben einige Krankenhäuser mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen. Trotz dieser Herausforderungen stehen die Pläne für eine Modernisierung des Krankenhaussystems in Deutschland fest.

18.10.2023

Trotz einer Welle von Krankenhausinsolvenzen plant das Bundesgesundheitsministerium entschlossen die Gesetzgebung für eine umfassende Krankenhausreform. In den letzten drei Monaten haben Bund und Länder gemeinsame Eckpunkte erarbeitet und eine Arbeitsgruppe intensiv darüber beraten. Währenddessen haben einige Krankenhäuser mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen. Trotz dieser Herausforderungen stehen die Pläne für eine Modernisierung des Krankenhaussystems in Deutschland fest.

  • Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erwägt Gesetzgebungsprozess für Krankenhausreform im laufenden Jahr.
  • Eckpunkte für Reform von Bund und Ländern vereinbart, Arbeitsgruppe tagte 24 Mal in den letzten drei Monaten.
  • Kein "Vorschaltgesetz" und keine Rettungsfinanzierung geplant, um insolventen Krankenhäusern zu helfen.
  • Während Pandemie erhielten Krankenhäuser 21,5 Mrd. € Hilfen, zusätzliche 6 Mrd. € für gestiegene Energiekosten.
  • Krankenhausausgaben im ersten Halbjahr 2023 um 7 % gestiegen, Mehreinnahmen von 6,2 Mrd. €.
  • Reformziele: Überwindung des Hamsterradeffekts durch Vorhaltebudgets, internationale Behandlungsqualität, Entbürokratisierung.
  • Leistungsgruppen orientieren sich an Nordrhein-Westfalen, 60 plus 5 Gruppen bundesweit vereinbart.
  • Diskussionen über Ausnahmen bei Leistungsgruppen, Klärung durch Medizinischen Dienst.