Orientierungswert für ärztliches Honorar steigt um 2%
Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss am 14.09.2022 – gegen die Stimmen der Ärzteschaft – eine Steigerung des Orientierungswertes für Leistungen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für 2023 um 2%. Damit liegt der Orientierungswert ab 2023 bei ca. 11,4915 Cent (derzeit 11,2662 Cent).
15.09.2022
Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss am 14.09.2022 - gegen die Stimmen der Ärzteschaft - eine Steigerung des Orientierungswertes für Leistungen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für 2023 um 2%. Damit liegt der Orientierungswert ab 2023 bei ca. 11,4915 Cent (derzeit 11,2662 Cent).
- Die Erhöhung entspricht einem zusätzlichen Honorar von 780 Millionen Euro. Die vertragsärztlichen Gesamtvergütung wird damit im nächsten Jahr voraussichtlich auf ca. 14,4 Milliarden € anwachsen, so der Spitzenverband der Krankenkassen. Jeder niedergelassene Arzt/Ärztin erhält dadurch ca. 11.000 Euro zusätzliches Honorar in 2023.
- Die Krankenkassen argumentierten vor der Entscheidung, dass durch Impfungen und Zuschläge im Jahr 2021 je Praxisinhaber ein durchschnittliches Honorar von ca. 17.200 Euro erwirtschaftet wurde wäre. Die wirtschaftliche Situation der Ärzteschaft sei damit besser denn je.
- Der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Robert Schneider bezeichnete das Ergebnis als „Schlag ins Gesicht der Versorgerpraxen". Die aktuelle Inflation, Preissteigerungen bei Personal und Energie würden nicht adäquat abgebildet.
- Auch die KBV kritisierte das Ergebnis als nicht kostendeckend.
- Der Erweiterte Bundesausschuss setzt sich aus jeweils drei Vertretern der KBV, des GKV-Spitzenverbands sowie drei unparteiische Mitglieder zusammen.