cropped-hct-steuerberater_logo_grafik_quad_1200px.png

Aktuelle Beiträge

News aus der Gesundheitsbranche; Gerichtsurteile; Steuerurteile; Studien. Vergleichsrechner; Karriererechner; Finanzplaner; Bewertungsrechner.

RSS medmaxx news

Ältere Beiträge

Ambulante Anstellung von Ärzten erreicht Rekordzahl im Bundesarztregister 2023

Ambulante Anstellung von Ärzten erreicht Rekordzahl im Bundesarztregister 2023

Teilzeitpräferenz steigt, während Anzahl freiberuflicher Inhaber abnimmt

09.04.2024

Das Bundesarztregister 2023 verzeichnet einen historischen Anstieg der ambulanten Anstellungen von Ärzten und Psychotherapeuten, begleitet von einem Trend zur Teilzeitbeschäftigung und einem Rückgang der freiberuflichen Praxisinhaber.

  • Nach neuesten Zahlen des Bundesarztregisters, veröffentlicht von der KBV, stieg die Anzahl der in Praxen und MVZ angestellten Ärzte und Psychotherapeuten Ende 2023 bundesweit um 7,0 % auf insgesamt 52.436 Personen. 
  • Gleichzeitig sank die Anzahl freiberuflicher Inhaber um 0,8 % auf 124.653 Personen. 
  • Insgesamt nahmen zum Ende des Jahres 187.441 Ärzte und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil, was einem Anstieg von 1,2 % bzw. 2.143 Personen entspricht. Unter den Ärzten stieg die Anzahl um 0,7 % auf 153.726, während die Anzahl der Psychologischen Psychotherapeuten um 3,4 % auf 33.715 stieg.
  • Erstmals seit 2016 stieg auch die Anzahl der Hausärzte wieder an, um 0,6 % auf 34.585 Allgemeinmediziner und um 1,6 % auf 17.847 hausärztliche Internisten. 
  • Jedoch geht mit dem Anstieg der Köpfe nicht zwangsläufig eine Zunahme der ambulanten Kapazitäten einher: Im Jahr 2023 entschieden sich erstmals "mehr als 60.000" Leistungserbringer für Teilzeit, was einem Plus von 235 % in einer Dekade entspricht. Die Anzahl der Anstellungen hat sich im selben Zeitraum verdoppelt.
  • Unter den Leistungserbringern mit eigener Zulassung hatten zuletzt 94.311 (- 2,9 %) einen vollen Versorgungsauftrag, während 30.342 (+ 6,3 %) nur einen halben hatten. 
  • Bei den Angestellten hatten 18.376 (+ 6,8 %) einen Beschäftigungsumfang von mehr als 30 Wochenstunden, und 16.725 Personen (+ 7,4 %) waren zwischen zehn und 20 Wochenstunden beschäftigt.
  • In Medizinischen Versorgungszentren waren zuletzt 28.578 (+ 9,0 %) Ärzte und Psychotherapeuten angestellt, während es in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften 23.858 waren, ein Plus von 4,5 %.
  • Die Anzahl der Vertragsärztinnen und -psychotherapeutinnen stieg um 2,7 % auf 96.594 Personen, während bei den Männern ein Rückgang um 0,5 % auf 90.845 Personen zu verzeichnen war. 
  • KBV-Chef Dr. Andreas Gassen warnte vor kontraproduktiven Impulsen aus Berlin und betonte die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für Praxen zu verbessern, anstatt eine "Versorgung light" in Gesundheitskiosken anzustreben.

Den aktuellen Tabellenband finden Sie hier.

Ambulantisierung: KBV, GKV-Spitzenverband und DKG einigen sich auf erweiterten Leistungskatalog für Hybrid-DRG

Ambulantisierung: KBV, GKV-Spitzenverband und DKG einigen sich auf erweiterten Leistungskatalog für Hybrid-DRG

90 neue OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

02.04.2024

KBV, GKV-Spitzenverband und DKG haben kurz vor Ablauf der Frist eine Vereinbarung über 90 neue OPS-Codes für Hybrid-DRG getroffen, um ambulantisierbare Operationen zu erweitern und die sektorengleiche Vergütung anzupassen.

  • Vereinbarung statt Verordnung: Dreiseitige Verhandlungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und DKG über Leistungskatalog 2025 für zusätzliche Hybrid-DRG kurz vor Fristende abgeschlossen.
  • Neue Leistungen sollen nun kalkuliert werden.

Die Einigung kam kurz vor der Ostersonntagsfrist: Am Mittwoch (27. März) haben sich KBV, DKG und GKV-Spitzenverband auf einen neuen Leistungskatalog für spezielle sektorengleiche Vergütungen geeinigt. Laut der Vereinbarung soll das Gesamtvolumen der ambulantisierbaren vollstationären Fälle bei etwa 200.000 liegen.

  • 90 zusätzliche OPS-Codes in die Hybrid-DRG-Vereinbarung aufgenommen.
  • Umfassen endoskopische Biopsien am oberen Verdauungstrakt, Feinnadelpunktionen am Pankreas, Endosonografie der Gallenwege und Leber, operative Behandlung von Analfisteln, Exzision und Destruktion von erkranktem Skrotumgewebe und einige Eingriffe bei einfachen Frakturen bei kleinen Knochen.

Die Selbstverwaltung hatte bis zum 31. März 2024 Zeit, eine Vereinbarung zu treffen, wie im Paragrafen 115 f zur speziellen sektorengleichen Vergütung festgelegt. Im Vorjahr wurde diese Frist verpasst, was zur Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Hybrid-DRG kurz vor Weihnachten führte.

  • Kalkulation bis spätestens zum Jahresende: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und Institut des Bewertungsausschusses übernehmen die Kalkulation von Fallpauschalen (Hybrid-DRG) und nötige Anpassungen bei Groupierung von OPS-Codes zu Hybrid-DRG.
  • Spezifische Analyse der Sachkosten soll eine sachgerechte Vergütung sicherstellen, um Kritik an bisheriger Inklusion von Sachkosten in Hybrid-DRG zu begegnen.

 

Die aktuelle Vereinbarung finden Sie hier.

KV Baden-Württemberg reagiert auf BSG-Urteil: Fünf Notfallpraxen geschlossen

KV Baden-Württemberg reagiert auf BSG-Urteil: Fünf Notfallpraxen geschlossen

Konsequente Maßnahme nach Gerichtsentscheidung zur Beschäftigung von Poolärzten

21.03.2024

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schließt fünf Notfallpraxen als Reaktion auf das Bundessozialgerichtsurteil, das die Beschäftigung von Poolärzten als rechtswidrig erklärt hat.

 

Hier die wichtisten Aspekte im Überblick

  • Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat als Antwort auf das Bundessozialgerichtsurteil bezüglich Poolärzten fünf Notfallpraxen geschlossen. 
  • Zuvor waren bereits sieben Praxen vorläufig geschlossen worden, nun zieht die KV Baden-Württemberg in fünf Fällen endgültige Konsequenzen. 
  • Die Zukunft von zwei weiteren Praxen in Buchen und Schorndorf ist noch ungewiss.
  • Zum Hintergrund: Die Schließung der Notfallpraxen ist eine direkte Reaktion auf das Gerichtsurteil bezüglich Poolärzten. Demnach müssen Poolärzte im Notdienst der KVen zwingend sozialversichert sein. Poolärzte (haben keine Kassenzulassung) sind nun im Notdienst der KV Baden-Württemberg nicht mehr zulässig. Sie machen etwa 40 % der Dienste in den Notfallpraxen aus, weshalb die Einschränkung des Angebots unvermeidlich war.

 

Betroffene Notfallpraxen

  • Bad Säckingen (Landkreis Waldshut)
  • Waghäusel-Kirrlach (Landkreis Karlsruhe-Land)
  • Möckmühl (Landkreis Heilbronn)
  • Künzelsau (Hohenlohekreis)
  • Geislingen (Landkreis Göppingen)

 

Neuausrichtung des Bereitschaftsdienstes steht noch aus

  • Das BSG-Urteil erfordert eine Neuausrichtung des Bereitschaftsdienstes, jedoch liegt bisher kein konkretes Konzept vor. 
  • Die Hauptpriorität liegt auf der Stabilisierung der Regelversorgung, da mehr als 900 Hausarztsitze im Land unbesetzt sind. 
  • Trotz der Schließungen betont die KV Baden-Württemberg, dass die Bevölkerungsversorgung weiterhin gewährleistet ist. 
  • Bis zur Eröffnung neuer Haus- und Facharztpraxen wird der Bereitschaftsdienst durch einen Fahrdienst für medizinisch notwendige Hausbesuche unterstützt.

Ambulantisierung: Ärzte können Hybrid-DRG mit Pseudoziffern abrechnen

Ambulantisierung: Ärzte können Hybrid-DRG mit Pseudoziffern abrechnen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine vorläufige Abrechnungslösung für Vertragsärzte eingeführt, die es diesen ermöglicht, Hybrid-DRG vorerst über Quartalsabrechnungen mit Pseudoziffern abzurechnen, während Krankenkassen die technischen Voraussetzungen für das neue Verfahren schaffen.

12.03.2024

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine vorläufige Abrechnungslösung für Vertragsärzte eingeführt, die es diesen ermöglicht, Hybrid-DRG vorerst über Quartalsabrechnungen mit Pseudoziffern abzurechnen, während Krankenkassen die technischen Voraussetzungen für das neue Verfahren schaffen.

 

 

Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben ein Abrechnungsverfahren für Vertragsärzte vereinbart, um Hybrid-DRG abzurechnen. Dies geschieht vorerst über Quartalsabrechnungen.
  • KBV und Krankenkassen haben sich auf ein Abrechnungsverfahren für Hybrid-DRG geeinigt.
  • Ärzte können ihre Abrechnungen jederzeit einreichen, und die Krankenkassen müssen die Rechnungen innerhalb von 21 Tagen begleichen, sofern sie keine Beanstandungen haben.
  • Aufgrund fehlender Technik bei den Krankenkassen wird es bis Jahresende eine Übergangsfrist geben, während der Vertragsärzte den herkömmlichen Abrechnungsweg nutzen können.
  • Dies beinhaltet die Abrechnung aller Eingriffe nach Paragraf 115 f SGB V über Quartalsabrechnungen mit einer zusätzlichen Pseudo-Gebührenordnungsposition und Angabe der Hauptdiagnose der Patienten.

 

Fallpauschalen werden durch Grouper-Software generiert

  • Ärzte benötigen eine Grouper-Software, um festzustellen, ob ein Eingriff einer Hybrid-DRG zugewiesen werden kann.
  • Derzeit gibt es fünf definierte Leistungsbereiche für Hybrid-DRG.
  • Neben OPS-Kodes müssen auch ICD-10-Schlüssel eingegeben werden, die den Eingriff beeinflussen.
  • Der Grouper generiert daraufhin eine Fallpauschale.
  • Zertifizierte Grouper-Programme sind auf der Website des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) verfügbar.


Optionen für die Abrechnung

  • Es gibt Diskussionen darüber, ob Ärzte verpflichtet sind, Hybrid-DRG abzurechnen, wenn der Grouper dies vorschlägt.
  • Der GKV-Spitzenverband hat bereits klargestellt, dass Eingriffe nach EBM nicht bezahlt werden, wenn es eine Hybrid-DRG gibt.

 

Elektronische Abrechnung erforderlich

  • Bis Jahresende können Ärzte die Eingriffe über EBM und Pseudoziffern abrechnen.
  • Eine elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten ist erforderlich, sowohl für selbst abrechnende Ärzte als auch für externe Dienstleister.

BAH-Gesundheitsmonitor: Selbstmedikation gewinnt an Bedeutung, Sorgen um Zukunft der Gesundheitsversorgung

BAH-Gesundheitsmonitor: Selbstmedikation gewinnt an Bedeutung, Sorgen um Zukunft der Gesundheitsversorgung

Laut einer aktuellen Umfrage des BAH-Gesundheitsmonitors erwarten 44 % der Deutschen eine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung in den nächsten zehn Jahren.

04.03.2024

Laut einer aktuellen Umfrage des BAH-Gesundheitsmonitors erwarten 44 % der Deutschen eine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung in den nächsten zehn Jahren.

  • Obwohl die Deutschen die Situation am Wohnort positiv bewerten, sehen sie das gesamte deutsche Gesundheitssystem kritischer.
  • Apotheker und Ärzte genießen weiterhin hohes Vertrauen, doch die sinkende Anzahl an Apotheken wird von Teilen der Bevölkerung als Problem angesehen.
  • Die Bedeutung der Selbstmedikation bei leichten Erkrankungen steigt, wobei 84 % der Deutschen rezeptfreie Medikamente als "sehr wichtig" oder "wichtig" erachten, im Vergleich zu 76 % im Jahr 2018.
  • Immer weniger Menschen empfinden die Lieferbarkeit von Arzneimitteln in Apotheken als angemessen.
  • Weiterführende Informationen: Der BAH-Gesundheitsmonitor, ein Projekt des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller, umfasst eine jährliche Umfrage zur allgemeinen und persönlichen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Zusätzlich werden in unregelmäßigen Abständen 1.000 Bundesbürger zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung befragt. Die Umfragen werden von NielsenIQ durchgeführt.

Arzneimittelausgaben 2023: Steigerung um 5,7 % auf fast 60 Milliarden € in Deutschland

Arzneimittelausgaben 2023: Steigerung um 5,7 % auf fast 60 Milliarden € in Deutschland

Im Jahr 2023 verzeichnete Deutschland einen Anstieg der Arzneimittelausgaben um 5,7 % auf fast 60 Milliarden €, wobei gesetzliche Krankenkassen und private Versicherer eine signifikante Steigerung ihrer Ausgaben verzeichneten, insbesondere für Krebs-Antikörper und SGLT2-Inhibitoren.

01.03.2024

Im Jahr 2023 verzeichnete Deutschland einen Anstieg der Arzneimittelausgaben um 5,7 % auf fast 60 Milliarden €, wobei gesetzliche Krankenkassen und private Versicherer eine signifikante Steigerung ihrer Ausgaben verzeichneten, insbesondere für Krebs-Antikörper und SGLT2-Inhibitoren.

 

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Der Arzneimittelumsatz in Deutschland stieg im Jahr 2023 um 5,7 % auf insgesamt 59,8 Milliarden €, wobei gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen (PKV) und Selbstzahler einbezogen wurden.
  • Die Ausgaben der gesetzlichen Kostenträger erhöhten sich moderat um 3,4 % auf 52 Milliarden €, nachdem Hersteller- und Apothekenabschläge sowie Rabatte bereits berücksichtigt wurden.
  • Dank des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes konnten die gesetzlichen Krankenkassen durch eine Erhöhung des allgemeinen Herstellerabschlags auf 12 % im Berichtsjahr zusätzlich 2,4 Milliarden € einsparen.
  • Die Rabatte der Pharmahersteller zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen stiegen um 32 % auf knapp 10,0 Milliarden €, wenn gesetzliche Abschläge und Preisnachlässe aus Erstattungsbetragsvereinbarungen berücksichtigt werden.
  • Nicht in den Zahlen enthalten sind die Kosteneffekte aus Generikaausschreibungen, die üblicherweise geheim gehalten werden.
  • Die umsatzstärkste Produktkategorie im GKV-Markt waren Krebs-Antikörper mit einem Umsatz von 3,8 Milliarden € (+ 15,3 %), gefolgt von Proteinkinasehemmern mit knapp 2,6 Milliarden € (+ 2,8 %) und direkten Faktor-Xa-Inhibitoren mit 2,5 Milliarden € (+ 3,1 %).
  • Den höchsten Verkaufszuwachs im GKV-Markt verzeichneten SGLT2-Inhibitoren mit fast 42 % auf 1,3 Milliarden €.