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Wichtige Änderungen 2023

Wichtige Änderungen 2023

Im neuen Jahr stehen einige wichtige Änderungen an, die sowohl Steuern, den Krankenkassenbeitrag als auch die Arbeitswelt betreffen. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

14.12.2022

Im neuen Jahr stehen einige wichtige Änderungen an, die sowohl Steuern, den Krankenkassenbeitrag als auch die Arbeitswelt betreffen. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt im Jahr 2023 auf 4.987,50 € monatlich (59.850 € jährlich). Die gleichen Werte gelten für die Pflegeversicherung. Bis zu diesem Betrag müssen Versicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.
  • Die Pflichtversicherungsgrenze steigt 2023 auf 66.600 €.
  • Im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes werden die Krankenkassenbeiträge 2023 im Schnitt auf 16,2 % des Bruttolohns steigen. Momentan liegt der Beitragssatz noch bei 14,6 %. Aktuelle Informationen bzgl. der Höhe der jeweiligen GKV-Zusatzbeiträge (individuell je Kasse, stehen derzeit noch nicht fest) gibt es im Laufe der nächsten Wochen auf www.gkv-spitzenverband.de.
  • Rentenversicherung: Die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge lassen sich ab 2023 komplett von der Steuer absetzen. Ab sofort werden Renten erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert, was zu einer Gesamt-Entlastung der Beschäftigten i. H. v. 3,2 Mrd. € führen soll. Die Reform gilt für jeden, der in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge (Rürup) einzahlt.
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) anstatt des "gelben Scheins": Ab Januar 2023 gilt die Pflicht zur eAU. Die Arbeitsunfähigkeit wird zukünftig nicht mehr in Papierform bescheinigt, sondern in elektronischer Form von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt. Ab 2023 müssen Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Die Abfrage erfolgt elektronisch; die Daten sind generell immer erst ab dem Folgetag nach der Krankschreibung verfügbar.
  • Die Home Office-Pauschale wird 2023 fortgeführt und sogar erhöht: Ab 01/2023 steigt der Gesamtbetrag fürs Arbeiten im Home Office, der steuerlich geltend gemacht werden kann, auf maximal 1.000 € (bisher 600 €). Somit können pro Jahr 200 Home Office-Tage von der Steuer abgesetzt werden (täglich 5,- €). Bisher sind es 120 Tage im Jahr. Die Pauschale kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
  • Der Grundfreibetrag wird 2023 angehoben - auf 10.623 €. Diese Änderung ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes, welches die Steuerlast an die Inflation anpassen und die Bürger entlasten soll. 
  • Änderung Spitzensteuersatz: Dieser wird 2023 um mehr als 3.000 € auf 61.972 €/Jahr angehoben. Der "Reichensteuersatz", der ab einem Einkommen von 277.836 € beginnt, bleibt gleich.
  • Ab 01.01.2023 erhöht sich auch das Kindergeld: Die staatliche Unterstützung wird zum 01.01.2023 einheitlich auf 250 € monatlich erhöht. Das wären für die ersten beiden Kinder 31 € mehr als bisher. (Ursprünglich war geplant, das Kindergeld lediglich um 18 € monatlich für das erste und zweite Kind und um 12 € monatlich für das dritte und weitere Kinder zu erhöhen.)
  • Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von aktuell 5.620 € auf 5.760 € ab 2023. 
  • Für Pflegekräfte kommt es zu einer weiteren Erhöhung des Mindestlohns: Die erste Erhöhung des Mindestgehalts ist auf Mai 2023 angesetzt, die zweite auf Dezember 2023.
  • Midijob: Wer in einem sog. Midijob tätigt ist, darf ab 01.01.2023 bis zu 2.000 € verdienen. Die bisherige Verdienstgrenze liegt bei 1.600 € monatlich. (Im Unterschied zum Minijob sind die Arbeitnehmer bei einem Midijob sozialversicherungspflichtig.)

Zi: 2022 mehr Patienten in deutschen Arztpraxen

Zi: 2022 mehr Patienten in deutschen Arztpraxen

Nach dem Rückgang der Arztbesuche während der Corona-Pandemie konnte in Q I/2022 über alle medizinischen Fachgruppen hinweg ein Fallzahlanstieg von 4,8 % im Vergleich zum ersten Quartal im Vor-Corona-Jahr 2019 festgestellt werden, so der aktuelle Trendreport des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung.

13.12.2022

Nach dem Rückgang der Arztbesuche während der Corona-Pandemie konnte in Q I/2022 über alle medizinischen Fachgruppen hinweg ein Fallzahlanstieg von 4,8 % im Vergleich zum ersten Quartal im Vor-Corona-Jahr 2019 festgestellt werden, so der aktuelle Trendreport des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

  • In Q II/2022 gab es ein Plus von 0,3 %.
  • Bei den Hausärzten gab es im ersten Quartal 2022 einen Fallzahl-Zuwachs von 3,7 % gegenüber dem ersten Quartal im Vor-Corona-Jahr 2019.
    • In Q II/2022 waren es + 1,9 %.
  • Bei den Psychotherapeuten gab es Q I/2022 ein Fallzahlenplus von rund 9,5 % gegenüber 2019. 
  • Bei den Fachärzten kam es in Q I/2022 zu einem Plus von 5,8 %, in Q II/2022 + 0,4 %.
  • Neben den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten gab es im ersten Halbjahr dieses Jahres rund 1,6 Mio. Videosprechstunden, was durch die Corona-Pandemie deutlich Fahrt aufgenommen hat.

Den aktuellen tabellarischen Trendreport bis zum 1. Halbjahr 2022 finden Sie hier als PDF.

Neuer Tiefstand: Immer weniger Apotheken in Deutschland!

Neuer Tiefstand: Immer weniger Apotheken in Deutschland!

Die Apothekenbranche ist in Aufruhr: Erneut ist bundesweit die Zahl der Apotheken weiter gesunken. Die in den vergangenen Jahren (seit 2009) zu beobachtende Konsolidierung des Apothekenmarkts scheint damit noch weiter anzudauern.

05.12.2022

Die Apothekenbranche ist in Aufruhr: Erneut ist bundesweit die Zahl der Apotheken weiter gesunken. Die in den vergangenen Jahren (seit 2009) zu beobachtende Konsolidierung des Apothekenmarkts scheint damit noch weiter anzudauern.

  • Laut der Branchen-Dachorganisation ABDA gab es Stand Ende 09/2022 bundesweit nur noch 18.176 öffentliche Apotheken (Haupt- und Filialbetriebe).
  • Das sind 285 weniger als Ende 2021.
  • Das bedeutet 331 Betriebsschließungen und nur 46 Neugründungen.
  • 12/2021 gab es in Deutschland pro 100.000 Einwohner 22 öffentliche Apotheken, 2012 waren es noch 26.

Ampel-Koalition will Einführung der Geschlechterparität in KBV und KV-Vorständen

Ampel-Koalition will Einführung der Geschlechterparität in KBV und KV-Vorständen

09.11.2022

Da nur 17 % der Toppositionen im Gesundheitswesen von Frauen bekleidet werden, liegt ein Gesetzesantrag der Koalition vor, die K(B)V-Vorstände geschlechterparitätisch zu besetzen. Die Ampel-Koalition will die KBV, KZBV sowie regionale KVen verpflichten, ihre Vorstände paritätisch zu besetzen. Vorstände müssen daher ab der kommenden Amtsperiode mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt werden. 

 

Die Kooperation von 11 Initiativen und Verbänden "Frauen im Gesundheitswesen" hatte bereits im März 2022 die paritätische Besetzung von Führungspositionen in den kommenden 5 Jahren gefordert. 

 

Die neue gesetzliche Vorgabe soll für die im Jahr 2023 beginnende neue Amtsperiode der Vorstände von KBV und KVen sowie den zahnärztlichen Schwesterkörperschaften gelten. 

EBM: Wie können Videosprechstunden abgerechnet werden?

EBM: Wie können Videosprechstunden abgerechnet werden?

Videosprechstunden sind weiter auf dem Vormarsch: Bei GKV-Patienten kann die Arztpraxis bei Durchführung der telemedizinischen Sprechstunden folgendermaßen abrechnen:

24.10.2022

Videosprechstunden sind weiter auf dem Vormarsch: Bei GKV-Patienten kann die Arztpraxis bei Durchführung dieser telemedinischen Sprechstunden folgendermaßen abrechnen:

  • Grund- oder Versichertenpauschale 
  • Plus folgende Zuschläge bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen:
    • für die fachärztliche Grundversorgung (PFG-Zuschläge),
    • Zusatzpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040 / 04040),
    • Zuschläge für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche PraxisassistentInnen (GOP 03060 / 03061),
    • Zuschlag für die Behandlung durch konservativ tätige Augenärzte (GOP 06225).
  • Um die technischen Kosten des Videodienstes zu kompensieren, können Praxen den Zuschlag 01450 (2022: 4,51 €) neben der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale berechnen. Hierzu muss die GOP bei allen Videosprechstunden/-fallkonferenzen angegeben werden.

GKV-Zusatzbeitrag 2023: Anstieg wie geplant um 0,3 %

GKV-Zusatzbeitrag 2023: Anstieg wie geplant um 0,3 %

Ursprünglich angekündigt war ebendieser Wert, nur zwischenzeitlich war die Rede gewesen, dass der Zusatzbeitrag doch nur um 0,2 Punkte ansteigen könnte.

21.10.2022

Nun sollen die GKV-Zusatzbeiträge im kommenden Jahr doch um 0,3 Prozentpunkte ansteigen:

  • Der Gesundheitsausschuss hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung inzwischen abgesegnet.
  • Ursprünglich angekündigt war ebendieser Wert, nur zwischenzeitlich war die Rede gewesen, dass der Zusatzbeitrag doch nur um 0,2 Punkte ansteigen könnte.
  • Zum Hintergrund: Das erwartete Defizit der Krankenkassen mit rund 17 Mrd. € ist größer als bisher angenommen.